Der Vorstand besteht paritätisch aus je drei Vertretern der Landwirtschaft und der Wasserversorger.
Die Vertreter der Landwirtschaft werden von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt und die Vertreter der Wasserversorgern werden von diesen benannt.
Der Vorstand wählt jährlich einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Vorsitz und Stellvertretung werden wechselseitig von einem Vertreter der Landwirtschaft und einem Vertreter der Wasserversorgungsunternehmen besetzt.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vertreter der beiden Gruppen anwesend sind.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand.
Der Vorsitzende lädt mit einer Frist von mindestens einer Woche zu den Vorstandssitzungen ein. Auch der Beirat und die Wasserschutzberatung kann eingeladen werden, haben jedoch kein Stimmrecht.
Über jede Sitzung des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen und diese ist bis spätestens vier Wochen vor der nächsten Sitzung den Teilnehmern zur Kenntnis zu geben.
Der Vorstand entwickelt zur Erreichung der Ziele Strategien und entscheidet auch über diese. Er beruft und bereitet die Mitgleiderversammlung vor und entscheidet über Mitgliedschaften. Er bildet Arbeitsgruppen für die einzelnen Trinkwassereinzugsgebiete und vertritt die Kooperation repräsentativ.